§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Freunde
der Schulastronomie e.V.“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
werden.
(2) Sitz des Vereins ist Berlin.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von naturwissenschaftlicher
Bildung und Erziehung an der Berliner Schule im Allgemeinen und der
Mildred-Harnack-OS im Besonderen, vor allem auf den Gebieten der Physik
und der Astronomie.
Dazu führt der Verein durch:
- Vorträge und Diskussionsveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen (z.B. Sternwarten)
- Logistische Unterstützung von Beobachtungsfahrten
- Unterstützung der Schule bei der Erweiterung und Verbesserung
der materiellen Basis im Fach Astronomie
- Betreuung von wissenschaftlichen Schülerarbeiten
- Unterstützung bei der Präsentation von Ergebnissen
- Werbung für die Schulastronomie
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig;
er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck
des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche
Person werden.
(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu
stellen, der über die Aufnahme entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied
c) durch Ausschluss
d) durch Streichung
(4) Ein Mitglied, das gegen die Vereinsinteressen verstößt,
kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
(5) Eine Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied im
entsprechenden Geschäftsjahr keinen Beitrag entrichtet hat.
§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die
Mitgliederversammlung.
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden,
sowie dem Kassenwart. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder
vertreten.
(2) Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand einzuberufen.
Die Einladung der Mitglieder hat rechtzeitig in schriftlicher Form unter
Bekanntgabe der Tagesord-nung zu erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr.
b) Bestätigung des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes.
c) Wahl des Vorstandes.
d) Festlegung der Beitragshöhe.
e) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
f) Beschlüsse über den Ausschluss von Mitgliedern.
(4) Im Vereinsinteresse können durch den Vorstand oder auf Wunsch
der Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen
werden.
(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist Protokoll
zu führen. Dieses ist durch den Protokollführer und ein Vorstandsmitglied
zu unterzeichnen.
(6) Beschlussfähig ist die Mitgliederversammlung bei Anwesenheit
von 33% der Mitglieder.
(7) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
§ 7 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Förderverein
der Mildred–Harnack–OS Berlin Lichtenberg, der es ausschließlich
und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Berlin, den. 08.09..2003